Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

Kategorie: Recht | 18. Mai 2020

Das BVerfG hat Anträge auf vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer, den Nachweis einer Masernschutzimpfung betreffende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes abgelehnt. Nach den angegriffenen Vorschriften darf eine Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder bestimmten Formen der Kindestagespflege lediglich bei Nachweis entweder eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen (Az. 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

Quelle: www.datev.de

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