Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nunmehr erfolgreich

Kategorie: Recht | 3. April 2020

Das VG Minden hatte mit Beschluss vom 31.03.2020 den Eilantrag einer Hundesalonbetreiberin gegen die Anordnung der Einstellung des Betriebes abgelehnt. Diesen Beschluss hat das Gericht nun zu Gunsten der Antragstellerin abgeändert (Az. 7 L 272/20).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nunmehr erfolgreich

Quelle: www.datev.de

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