Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nunmehr erfolgreich

Kategorie: Recht | 3. April 2020

Das VG Minden hatte mit Beschluss vom 31.03.2020 den Eilantrag einer Hundesalonbetreiberin gegen die Anordnung der Einstellung des Betriebes abgelehnt. Diesen Beschluss hat das Gericht nun zu Gunsten der Antragstellerin abgeändert (Az. 7 L 272/20).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nunmehr erfolgreich

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Publikation des IESBA zur Beteiligung von . . . ...

Das IESBA hat am 31.07.2025 einen sog. Staff Alert zu . . . ... [weiterlesen]

Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU (VSME): EU-Kommission . . . ...

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen . . . ... [weiterlesen]

Archiv