Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nunmehr erfolgreich
Kategorie: Recht | 3. April 2020
Das VG Minden hatte mit Beschluss vom 31.03.2020 den Eilantrag einer Hundesalonbetreiberin gegen die Anordnung der Einstellung des Betriebes abgelehnt. Diesen Beschluss hat das Gericht nun zu Gunsten der Antragstellerin abgeändert (Az. 7 L 272/20).
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Quelle: www.datev.de