Eilantrag gegen Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt

Kategorie: Recht | 30. März 2020

Eine vom Landkreis Aurich anlässlich der Verbreitung des Coronavirus erlassene Allgemeinverfügung, mit welcher die Nutzung von Nebenwohnungen im Landkreis untersagt und deren Nutzern die Rückreise aufgegeben wird, ist sofort vollziehbar. Das VG Oldenburg hat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (Az. 7 B 721/20).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EU-Kommission startet „Union der Kompetenzen“ gegen . . . ...

Die EU-Kommission will dem Fachkräftemangel begegnen. Ein zentrales Ziel der . . . ... [weiterlesen]

MwSt-Vorschriften: Rat legt Standpunkt zu Richtlinie . . . ...

Der Rat der EU hat eine Einigung über den Standpunkt . . . ... [weiterlesen]

Archiv