Eilantrag gegen Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt

Kategorie: Recht | 30. März 2020

Eine vom Landkreis Aurich anlässlich der Verbreitung des Coronavirus erlassene Allgemeinverfügung, mit welcher die Nutzung von Nebenwohnungen im Landkreis untersagt und deren Nutzern die Rückreise aufgegeben wird, ist sofort vollziehbar. Das VG Oldenburg hat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (Az. 7 B 721/20).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt

Quelle: www.datev.de

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