Eilantrag gegen Widerruf der Betriebserlaubnis für Apotheke erfolglos
Kategorie: Recht | 22. November 2019
Das VG Augsburg hat den Eilantrag eines Apothekers gegen den für sofort vollziehbar erklärten Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis abgelehnt, weil dieser aufgrund der Unzuverlässigkeit des Antragstellers aller Voraussicht nach rechtmäßig sei und von ihm im Falle eines weiteren Betriebs der Apotheke eine konkrete Gefahr für die Gesundheit seiner Kunden ausgehe (Az. Au 1 S 19.1849).
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Quelle: www.datev.de