Eilmeldung – Corona – Stundung Sozialversicherungsbeiträge

Kategorie: `WP-SP, Allgemein, COVID-19 | 24. März 2020

Heute um 14:30 Uhr haben wir Kenntnis von einer DEHOGA-Eilmeldung erhalten:

„Die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März können gestundet werden!“

Die AOK teilte uns auf Rückfrage mit, dass diese Vorgehensweise gestern mit den jeweiligen Amtsträgern vereinbart wurde und sie bis auf Weiteres wie folgt verfährt:

Die März-Beiträge werden auf Antrag bis zum 30.04.2020 gestundet. Obwohl die DEHOGA auf ein Fristende der Antragstellung bis heute 24 Uhr hingewiesen hat, werden auch später eingehende Anträge positiv beschieden werden.

Für Ihre Liquiditätsplanung möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sozialversicherungsbeiträge, die auf Kurzarbeitergeld entfallen per se von der Bundesagentur für Arbeit (BfA) übernommen werden. Daher sollte diese Stundungsmöglichkeit nur zur Überbrückung des Zeitraumes zwischen Fälligkeit der Beiträge und Erstattung durch die BfA genutzt werden.

Die AOK wies ausdrücklich darauf hin, dass ihr die Vorgehensweise der anderen Krankenkassen nicht bekannt ist und dass sie die Ihre der aktuellen Situation anpassen wird.

Die HKK stundet nur bis zum 14.04.2020!

Antrag auf Stundung Sozialversicherungsbeiträge

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