Eilmeldung: Quasi-Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 verkündet!

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Dezember 2023

Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Kunde: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren. Darauf weist der DStV hin.

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Quelle: www.datev.de

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