Eilverfahren: Keine Akte in Audioform, Anwalt muss vorlesen
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Januar 2025
In einem wenig umfangreichen Eilverfahren haben Sehbehinderte lt. LSG München keinen Anspruch auf eine Audiodokumentation – ihre Anwälte müssen vorlesen. Hierauf weist die BRAK hin (Az. L 2 U 313/24 B ER).
Quelle: www.datev.de