Eilverfahren zur Räumung einer ehemaligen Teppichfabrik in Berlin

Kategorie: Recht | 11. August 2017

Das LG Berlin hat per Einstweiliger Verfügung den Bewohnern einer ehemaligen Teppichfabrik in Berlin aufgegeben, diese zu räumen (Az. 5 O 158/17).

Weitere Informationen: Eilverfahren zur Räumung einer ehemaligen Teppichfabrik in Berlin

Quelle: www.datev.de

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