Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann einen außergewöhnlichen Umstand darstellen

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Oktober 2025

Ein Blitzschlag stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, der das Luftfahrtunternehmen lt. EuGH von der Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann, wenn er zu obligatorischen Sicherheitsüberprüfungen mit der Folge der verspäteten Freigabe des Flugzeugs für den Einsatz führt (Rs. C-399/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Telekommunikationsanbieter erhält keine Kontoverbindung bei der . . . ...

Ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste . . . ... [weiterlesen]

Landesarbeitsgericht verneint den Anspruch des Fahrers . . . ...

Das LAG Niedersachsen hat die Berufung in dem Verfahren eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv