Ein Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt einen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Juli 2023
Das ArbG Köln hat entschieden, dass der Betriebsrat einer Einstellung widersprechen kann, wenn die in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Ausschreibungsfrist nicht eingehalten wurde (Az. 23 BV 67/22).
Quelle: www.datev.de