Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

Kategorie: Steuern | 15. Mai 2020

Das FG Münster entschied, dass eine Stiftung & Co. KG nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen ist mit der Folge, dass die Kommanditanteile kein begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne von § 13a ErbStG darstellen (Az. 3 K 3593/16).

Weitere Informationen: Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

Quelle: www.datev.de

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