Eingeschränkte Verantwortlichkeit der Gemeinde für Wirtschaftswege

Kategorie: Recht | 23. Oktober 2019

Der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden Wirtschaftsweg verlangen. Er ist zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 25/19).

Weitere Informationen: Eingeschränkte Verantwortlichkeit der Gemeinde für Wirtschaftswege

Quelle: www.datev.de

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