Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Kategorie: Steuern | 11. Oktober 2017

Das BMF hat unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung den derzeitigen Stand der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dargestellt (Az. IV C 6 – S-2145 / 07 / 10002 :019).

Weitere Informationen: Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Quelle: www.datev.de

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