Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei

Kategorie: Steuern | 16. März 2020

Das FG Münster entschied, dass die Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung darstellt, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgeführt wird als die Fruchtbarkeitsbehandlung (Az. 5 K 158/17).

Weitere Informationen: Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei

Quelle: www.datev.de

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