Einmaliger Anspruch auf Elterngeld bei sog. zweizeitigen Geburt
Kategorie: Recht | 17. August 2017
Das SG Stuttgart entschied, dass Eltern von Zwillingen, welche mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Tag geboren werden (sog. zweizeitige Geburt) nur einmal Anspruch auf die Gewährung von Elterngeld haben (Az. S 9 EG 5820/16).
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Quelle: www.datev.de