Einordnungshinweis der Stadtbücherei Münster muss entfernt werden

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juli 2025

Das OVG NRW hat dem Eilantrag des Autors eines Buches stattgegeben und der Stadt Münster aufgegeben, den Hinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ zu entfernen. Dieser verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Az. 5 B 451/25).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Hohe Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22 Prozent . . . ...

Trotz hoher Produktivität verliert die deutsche Industrie an Wettbewerbsfähigkeit, zeigt . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung der . . . ...

Um die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken, schlägt . . . ... [weiterlesen]

Archiv