Einrichtungsbezogene Impfpflicht und Beschäftigung
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Oktober 2022
Das ArbG Köln hat die Klage einer nicht gegen SARS-CoV-2 geimpften Pflegekraft auf tatsächliche Beschäftigung sowie Zahlung von Annahmeverzugslohn abgewiesen (Az. 8 Ca 1779/22).
Quelle: www.datev.de