Einstufung als „gefährlicher Hund“ ist rechtmäßig, Haltererlaubnis ist zu erteilen
Kategorie: Steuern und Recht | 3. März 2023
Das VG Gießen hat zur Einstufung als „gefährlicher Hund“ bzw. zur Erteilung einer Haltererlaubnis für einen Hund entschieden (Az. 4 K 2640/21 und 4 K 2098/22).
Quelle: www.datev.de