Einwegkunststofffondsgesetz: Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Kategorie: Steuern und Recht | 29. April 2025

Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Das teilt die WPK mit.

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Quelle: www.datev.de

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