Einzelfallprüfung durch Gerichte bei Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
Kategorie: Recht | 22. August 2017
Laut BVerfG müssen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist (Az. 1 BvR 1910/12).
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Quelle: www.datev.de