Elektronische Rechnungsstellung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Kategorie: Recht | 15. Januar 2018

Ab November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Im BMWi fand die 4. FeRD-Konferenz statt. Unter dem Motto „E-Rechnung leicht gemacht – Vollgas voraus mit ZUGFeRD 2.0 und XRechnung“ diskutierten Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung Fragen rund um die elektronische Rechnungsstellung.

Weitere Informationen: Elektronische Rechnungsstellung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei . . . ...

das Finanzgericht Münster entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte . . . ... [weiterlesen]

Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung . . . ...

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv