Elektronischer Rechtsverkehr: Formvorgaben auch für Straf- und Bußgeldverfahren

Kategorie: Recht | 14. Februar 2018

Die BRAK informiert, dass Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) künftig auch für den Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens gelten wird. Der Bundesrat habe zugestimmt, die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehe aber noch aus.

Weitere Informationen: Elektronischer Rechtsverkehr: Formvorgaben auch für Straf- und Bußgeldverfahren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / . . . ...

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten . . . ... [weiterlesen]

Was ist Aufwand, was Investition? Der . . . ...

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv