Elektronischer Rechtsverkehr: Formvorgaben auch für Straf- und Bußgeldverfahren

Kategorie: Recht | 14. Februar 2018

Die BRAK informiert, dass Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) künftig auch für den Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens gelten wird. Der Bundesrat habe zugestimmt, die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehe aber noch aus.

Weitere Informationen: Elektronischer Rechtsverkehr: Formvorgaben auch für Straf- und Bußgeldverfahren

Quelle: www.datev.de

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