Elektronischer Rechtsverkehr – Passive Nutzungspflicht seit dem 1. Januar 2024

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 haben Berufsangehörige und Berufsgesellschaften als sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung zu eröffnen. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf . . . ...

Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Archiv