Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen

Kategorie: Recht | 5. Juni 2018

Haben Eltern ihrem Kind eine angemessene Ausbildung finanziert, welche den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, und findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren. Dies entschied das OLG Hamm (Az. 7 UF 18/18).

Weitere Informationen: Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen

Quelle: www.datev.de

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