Elternzeit – Kürzung von Urlaubsansprüchen

Kategorie: Recht | 20. März 2019

Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. So das BAG (Az. 9 AZR 362/18).

Weitere Informationen: Elternzeit – Kürzung von Urlaubsansprüchen

Quelle: www.datev.de

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