Emeritierter Professor hat kein Recht auf uneingeschränkte Bibliotheksnutzung
Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2022
Das VG Göttingen entschied, dass ein emeritierter Professor weder einen Anspruch auf uneingeschränkte Bibliotheksnutzung noch auf Zurverfügungstellung eines bestimmten Raumes zur Durchführung einer Lehrveranstaltung hat (Az. 4 A 191/20).
Quelle: www.datev.de