Endrohrmessung bei Abgasuntersuchung künftig Pflicht

Kategorie: Recht | 25. September 2017

Der Bundesrat hat am 22.09.2017 schärferen Regelungen bei der Abgasuntersuchung zugestimmt, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf den Weg gebracht hatte. Künftig wird bei der Abgasuntersuchung (AU) die sog. „Endrohrmessung“ Pflicht.

Weitere Informationen: Endrohrmessung bei Abgasuntersuchung künftig Pflicht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Drei Packungen Mehl statt eines Laptops: . . . ...

Ein Münchner verklagte einen Paketdienstleister auf Schadensersatz, nachdem er ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv