Energieanbieter muss Gasschlussrechnung binnen sechs Wochen übermitteln

Kategorie: Steuern und Recht | 16. April 2025

Gas- und Stromkunden müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Vertrages eine Schlussrechnung von ihrem Anbieter erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor. E.ON hingegen ließ eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten. Vor diesem Hintergrund hat der vzbv den Energieversorger verklagt und nun vor dem LG München recht bekommen (Az. 37 O 2240/24).

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Quelle: www.datev.de

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