Energieeffizienzklasse muss auch online klar erkennbar sein

Kategorie: Recht | 11. August 2017

Die Baumarktkette Hornbach darf auf ihrer Internetseite nicht für ein Klimagerät werben, ohne dabei auf der Übersichtsseite der Werbung die Energieeffizienzklasse anzugeben oder klar erkennbar auf sie zu verlinken. Das hat der BGH auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Weitere Informationen: Energieeffizienzklasse muss auch online klar erkennbar sein

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fahrerlaubnis auf Probe – medizinisch-psychologisches Gutachten . . . ...

Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der . . . ... [weiterlesen]

Keine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von . . . ...

Mindestanforderungen im Hinblick auf die Verfassungstreuepflicht muss auch der Bewerber . . . ... [weiterlesen]

Archiv