Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Oktober 2023
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)).
Quelle: www.datev.de