Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

Kategorie: Steuern | 2. Dezember 2019

Gemäß § 6 Abs. 1 AStG führt das Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus der unbeschränkten Steuerpflicht dazu, dass auch ohne Veräußerung die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese sog. Wegzugsbesteuerung kann gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen. Hierfür ist neben der (objektiven) Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht auch erforderlich, dass glaubhaft gemacht wird, dass bereits bei Wegzug (subjektiv) der Wille zur Rückkehr bestand, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 1 K 3448/17).

Weitere Informationen: Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

Quelle: www.datev.de

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