Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

Kategorie: Steuern | 15. September 2017

Das FG Münster entschied, dass die Entfernungspauschale für Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt (Az. 6 K 3009/15 E).

Weitere Informationen: Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten . . . ...

Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Lagebericht im Fokus der Bilanzkontrolle . . .

Die BaFin teilte am 04.12.2023 mit, dass sie im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

Archiv