Entgelt für die Stellung von Sicherheiten führt zu sonstigen Einkünften
Kategorie: Steuern und Recht | 17. April 2023
Das FG Münster entschied, dass ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten keine Kapitalerträge, sondern sonstige Einkünfte darstellt (Az. 8 K 592/20 E).
Quelle: www.datev.de