Entgeltaufteilung bei Sparmenüs nach der „Food-and-Paper“-Methode

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Dezember 2023

Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sog. Spar-Menüs in zwei Entgeltbestandteile kann nach der sog. „Food-and-Paper“-Methode, d.h. nach dem Wareneinsatz, erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn die seitens des Unternehmers vorgenommene Aufteilung zutreffend maschinell durch „einfache Rechenleistung“, quasi „auf Knopfdruck“ erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist dann nicht geboten. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 3098/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nach Abberufung: LAG Hessen bejaht Kündigungsschutz . . . ...

Das LAG Hessen hat entschieden, dass ein ehemaliger Geschäftsführer nach . . . ... [weiterlesen]

Vorsicht Sturzgefahr: Zu den Anforderungen der . . . ...

Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der Bauherr seiner . . . ... [weiterlesen]

Archiv