Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalls

Kategorie: Recht | 11. Dezember 2019

Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 505/18).

Weitere Informationen: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalls

Quelle: www.datev.de

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