Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalls
Kategorie: Recht | 11. Dezember 2019
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 505/18).
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Quelle: www.datev.de