Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Februar 2023

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. So entschied das BAG (Az. 8 AZR 450/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Niqab-Verbot für Fahrzeugführerin bestätigt . . .

Der VGH Hessen hat das Urteil des VG Darmstadt bestätigt, . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherzentrale NRW beantragt einstweilige Verfügung gegen . . .

Mitte April hat Meta Platforms Ireland Limited (kurz: Meta) angekündigt, . . . ... [weiterlesen]

Archiv