Entschädigung für verpassten Flug wegen zu langer Schlange am Check-In-Schalter?

Kategorie: Recht | 15. März 2019

Wenn ein Reisender einen Flug verpasst, weil die Fluggesellschaft nicht ausreichend über den Abflug informiert (Aufrufen durch Lautsprecher oder andere geeignete Maßnahme), haftet die Fluggesellschaft. Allerdings müssen auch Reisende ihre Sorgfaltspflichten erfüllen (Az. 154 C 2636/18).

Weitere Informationen: Entschädigung für verpassten Flug wegen zu langer Schlange am Check-In-Schalter?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen . . . ...

Zu der Frage, ob ausländische Steuern nicht nach § 26 . . . ... [weiterlesen]

BFH: Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von . . . ...

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der . . . ... [weiterlesen]

Archiv