Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz: Informationen für Anwälte
Kategorie: Recht | 18. Juni 2020
Wer infolge der Corona-Pandemie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurde, hat nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung für deshalb entstandene Verdienstausfälle. Die BRAK hat eine Übersicht über die Anspruchsvoraussetzungen und die in den einzelnen Bundesländern zuständigen Stellen erarbeitet.
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Quelle: www.datev.de