Entscheidung im Streit um Bodenverunreinigung
Kategorie: Recht | 7. Juli 2020
Das VG Trier hat eine Klage gegen eine bodenschutzrechtliche Anordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Hinblick auf ein in Wittlich gelegenes Grundstück abgewiesen (Az. 9 K 4248/19).
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Quelle: www.datev.de