Entscheidung über das Eigentum an einer abhandengekommenen Rolex
Kategorie: Recht | 7. Februar 2019
Ein gutgläubiger Erwerb einer Sache kann dann nicht möglich sein, wenn sie einem Eigentümer abhandengekommen ist. Abhandengekommen ist eine Sache aber dann nicht, wenn ein Eigentümer täuschungsbedingt, aber letztlich doch freiwillig die Sache einer anderen Person übergeben hat. So das OLG Hamm (Az. 5 U 33/17).
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Quelle: www.datev.de