Entscheidung über das Eigentum an einer abhandengekommenen Rolex

Kategorie: Recht | 7. Februar 2019

Ein gutgläubiger Erwerb einer Sache kann dann nicht möglich sein, wenn sie einem Eigentümer abhandengekommen ist. Abhandengekommen ist eine Sache aber dann nicht, wenn ein Eigentümer täuschungsbedingt, aber letztlich doch freiwillig die Sache einer anderen Person übergeben hat. So das OLG Hamm (Az. 5 U 33/17).

Weitere Informationen: Entscheidung über das Eigentum an einer abhandengekommenen Rolex

Quelle: www.datev.de

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