(ENTWURF) Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 01.03.2025)

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Januar 2025

Das BMF hat die Entwürfe der Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 01.03.2025) veröffentlicht.

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Quelle: www.datev.de

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