Erbeinsetzung auf einem Kneipenblock

Kategorie: Steuern und Recht | 13. März 2024

Wenn ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier, wie etwa einen Bestellzettel, verwendet hat, spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Es kann damit ein wirksames Testament vorliegen. So entschied das OLG Oldenburg (Az. 3 W 96/23).

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Quelle: www.datev.de

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