Erfolg für Gas- und Stromnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur zu niedrig

Kategorie: Recht | 22. März 2018

Laut OLG Düsseldorf berücksichtigt die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur die Marktrisiken nicht hinreichend und ist deshalb zu niedrig bemessen (Az. VI – 3 Kart 143/16 u. a.).

Weitere Informationen: Erfolg für Gas- und Stromnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur zu niedrig

Quelle: www.datev.de

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