Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

Kategorie: Recht | 1. August 2017

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin eine Missbrauchsgebühr von 500 Euro auferlegt. Gegen den Kostenansatz der Kostenrechnung hatte der Bevollmächtigte Erinnerung eingelegt sowie die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragt (Az. 1 BvR 2324/16).

Weitere Informationen: Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

Quelle: www.datev.de

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