Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten

Kategorie: Steuern und Recht | 29. November 2022

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Polizeivollzugsbediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen (Az. 2 BvR 2202/19).

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Quelle: www.datev.de

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