Erfolgloser Antrag auf Weiterbeauftragung für das Betreiben einer Teststelle
Kategorie: Steuern und Recht | 23. November 2022
Nach der geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung von Dritten für das Betreiben von Teststellen nach der Coronavirus-Testverordnung. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 L 898/22).
Quelle: www.datev.de