Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Entschädigungssatzung der Stadt Kiel

Kategorie: Recht | 22. September 2017

Das OVG Schleswig-Holstein hat die aktuell geltende Regelung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hauptausschusses am 21.09.2017 für unwirksam erklärt (Az. 3 KN 1/16).

Weitere Informationen: Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Entschädigungssatzung der Stadt Kiel

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung am 28. . . . ...

Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025. ... [weiterlesen]

Rentenpaket 2025 beschlossen . . .

Der Deutsche Bundestag hat heute das Rentenpaket 2025 beschlossen. Damit . . . ... [weiterlesen]

Archiv