Erhebung von Beiträgen zur deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus einer italienischen Altersversorgung ist rechtmäßig
Kategorie: Recht | 18. August 2017
Laut SG Stuttgart ist die Erhebung von Beiträgen zur deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus einer italienischen Altersversorgung („pensione di anzianita“) rechtmäßig, solange der Bezieher der Altersversorgung in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert ist (Az. S 9 KR 5689/15).
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Quelle: www.datev.de