Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Hannover 96 e. V. abgelehnt

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Das OLG Celle hat es abgelehnt, Hannover 96 e. V. im einstweiligen Rechtsschutz zu untersagen, einen Antrag auf eine Ausnahme von der sogenannten 50 + 1-Regel nach § 8 der Satzung des DFL Deutsche Fußball-Liga e. V. zu stellen oder Vorgaben für die Stellung eines solchen Antrages zu machen (Az. 16 W 16/17 und 18 W 18/17).

Weitere Informationen: Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Hannover 96 e. V. abgelehnt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler . . .

Das LG München I hat über die Klage der FC . . . ... [weiterlesen]

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO . . .

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung . . . ... [weiterlesen]

Archiv