Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Hannover 96 e. V. abgelehnt
Kategorie: Recht | 1. September 2017
Das OLG Celle hat es abgelehnt, Hannover 96 e. V. im einstweiligen Rechtsschutz zu untersagen, einen Antrag auf eine Ausnahme von der sogenannten 50 + 1-Regel nach § 8 der Satzung des DFL Deutsche Fußball-Liga e. V. zu stellen oder Vorgaben für die Stellung eines solchen Antrages zu machen (Az. 16 W 16/17 und 18 W 18/17).
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Quelle: www.datev.de