Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2025

Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand. Verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht. So das FG Hamburg (Az. 3 K 161/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA . . . ...

Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische . . . ... [weiterlesen]

Empfehlung zu steuerlichen Anreizen zur Unterstützung . . . ...

Die EU-Kommission hat am 02.07.2025 eine Empfehlung zu steuerlichen Anreizen . . . ... [weiterlesen]

Archiv